Leinenzwang und Freilaufflächen: Wer sich hierzulande die Frage stellt, ob und wo sein Hund frei laufen darf, erlebt ein Wirrwarr made in Germany. DOGS gibt eine Hilfestellung und nennt Freilaufflächen in Deutschland.

Wirrwarr made in Germany: Ob, wann und wo Hunde frei laufen dürfen, ist in jedem Bundesland gesondert geregelt.
Foto: Rachael McKenna
Dem Föderalismus sei dank: So wenig es ein generelles Freilaufrecht gibt, so wenig besteht bundesweit Leinenzwang. Doch Regionalverordnungen in allen Ehren, wer Freilaufflächen und Leinenregeln recherchieren will, gerät als reiselustiger Hundehalter schnell in einen Dschungel aus Paragrafen.
Das an Freiflächen reiche Bundesland Hessen hat keine Leinenpflicht verfügt, schreibt dafür aber ein Halsband für alle vor. Münchens Englischer Garten ist im kontrollierten Freigang erlebbar. Würzburg legt erst ab 50 Zentimeter Schulterhöhe Hunde an die Leine. Allerdings trifft der Zwang zu Maulkorb und Leinen die sogenannten Listenhunde bundesweit. Regional wird dafür die Zahl der Gassigeher limitiert. So ist dies laut Verordnung vom 16.6.2011 in Thüringen mit maximal einem Hund einer "gefährlichen Rasse" erlaubt.
Freilaufflächen in DeutschlandLeinen los! Sie sind auf der Suche nach einer Freilauffläche in Ihrer Nähe? DOGS zeigt eine Übersicht von Freilaufflächen in Deutschland, auf denen Ihr Hund toben, rennen und spielen kann.
> Freilaufflächen in Deutschland
Besondere Aufsichtspflicht in Wald und Flur
Bundeseinheitlich gilt: Wildäcker und Stilllegungsflächen dürfen als jagdliche Einrichtungen nicht betreten, Wildtiere dürfen laut Bundesjagdgesetz nicht beunruhigt werden (§ 858 BGB). Zumindest in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli (in Bremen ab dem 15. März) ist besondere Aufsichtspflicht und das Tragen bzw. Anlegen einer Leine in Wald und Flur vorge schrieben - dreieinhalb Monate lang, inner- und außerorts auf Freiflächen, Feldern und in Wäldern. Den Rechtsrahmen für den Aufenthalt mit Hund im Wald und in der freien Landschaft stellt das Bundeswaldgesetz, präzise: das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft. Die jeweiligen Regierungen der Bundesländer bestimmen per Gesetz oder Verordnung, ob, wann und wo Hunde außerhalb von Ortschaften toben, buddeln oder rennen dürfen. Daher können kommunal gelockerte Leinenregeln Hunden erlauben, sich auf ausgewiesenen Freilaufzonen und Stränden frei zu bewegen.

Lesen Sie in DOGS 5/2011 das Thema "Recht: Auch wir sind Deutschland" - ein Update, das Licht ins Wirrwarr der Hundeverordnungen, Rasselisten, Chip-, Leinen- und Versicherungspflicht bringt. Plus: Tipps, die den Alltag mit Hund hierzulande leichter machen.
Leinenzwang vs. Tierschutz
Pauschaler Leinenzwang ist nicht rechtskonform, unverhältnismäßig und geht lediglich von einer abstrakten Gefahr aus, die sich nicht für alle Hunde verallgemeinern lässt. Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) garantiert in Paragraf 2, Abschnitt 1: "Einem Hund ist ausreichend Auslauf außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung (...) zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und Gesundheitszustand des Hundes anzupassen."
Auch Politiker, nicht nur einzelne, sondern als Korporation, zeigen Verständnis für den natürlichen Drang eines Hundes, sich frei zu bewegen. "Ein Unterbinden dieser Bedürfnisse mindert nicht nur das Wohlbefinden der Tiere. Isolierte und in reizarmer Umgebung aufgewachsene Hunde zeigen (...) übersteigertes Angriffs- und Abwehrverhalten", heißt es beispielsweise in einer Stellungnahme der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Darum seien bei kommunalem Leinenzwang "ausreichend viele und großflächige Freilaufareale anzubieten, da sonst eine tierartgerechte Hundehaltung praktisch unmöglich" wäre.
Wo und in welchem Umfang Freilaufflächen für Hunde mit Mensch zur Verfügung stehen soll, entscheiden die Kommunen in Eigenregie. Hamburgs Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen schreibt den Bezirksämtern immerhin vor, "so viele Hundeauslaufzonen einzurichten, dass (...) eine Erreichbarkeit dieser Flächen im Umkreis von etwa zwei Kilometern möglich ist".
Text (gekürzt): Sabine Henkel