Partner im Netzwerk livingathome.de


Zurück   dogs Magazin - Forum > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:00
Benutzerbild von Varghona
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2.764
Standard Hundesteuer

Habt ihr hiervon schon gehört? Und was haltet ihr davon?

die hundesteuer beim verfassungsgericht


ein jurist aus niedersachsen hat eine klage beim bundesverfassungsgericht anhängig (AZ 1BVR 1888/11) in sachen hundesteuer, die jetzt mit einer verfassungsbeschwerde weitergeführt wird.

bei einer niedersächsischen gemeinde führt er an:


dass nur das haustier hund besteuert werden und keine der anderen haustiere;

jede komune hat ihren eigenen tarif;

es gibt keine klare differenzierung bei der hundegröße;

die handhabung bei den befreitungstatbeständen sind ebenfals unterschiedlich;

es gibt keine wirksame kontrolle und eintreibung.


der jurist sieht dies als unsachlich und willkürlich. er sieht hiermit den gleichbehandlungssatz, das willkürverbot und weitere tragene verfassungsrechtliche prinzipien des eigentumsrecht und des steuer- und abgabenrechts verletzt.

seit dem 1.8.2002 ist die geltenden verfassungsrechtliche stellung von tieren als mitgeschöpfe anzusehen. (art. 20a gg). daher ist die steuer eine staatliche strafe für tierliebhaber und somit eine unethische steuer.

in england wurde die hundesteuer bereits 1987 höchstrichterlich abgeschafft und zwar im gesamten vereinigten königreich und somit ist die hundesteuer menschenrechtswidrig.

in der vergangenheit gab es einige klagefestellungen zur unwirksamkeit der hundesteuer. diese wurden jedoch abgelehnt, weil die verfassungsrechtliche stellung der tiere noch eine andere war und nicht die der mitgeschöpfe.

in einer anderen steuersache wurde diese von einem großen teil der steuerpflichtigen nicht gezahlt wegen mangelnder kontrolle. das bundesverfassungsgericht befand in dieser sache, dass diese verfassungswidrig sei.


dies alles dürften gute argumente gegen die hundesteuer sein.



was können hundehalter tun ?

die gemeinden sind gem. § 363 abs.2 s.2 abgabenordnung verpflichtet, das verfahren ruhen zu lassen, wenn wie hier bei der hundesteuer, in gleicher sache ein verfahren beim europäischen gerichtshof, beim bundesverfassungsgericht ode einem oberen bundesgericht anhängig sind.

daher kann nur jedem hundebesitzer empfohlen werden, der zuständigen gemeinde oder stadt unter verweis auf das beim bundesverfassungsgericht anhängige verfahren az. 1bvr 1888/11 gegen die festsetzung der hundesteuer widerspruch einzulegen und das ruhen des verfahrens bis zur entscheidung des bundesverfassungsgerichts zu beantragen.

die hundesteuer sollte nur mit dem begriff des "vorbehalts" gezahlt werden.



ein mustertext über den widerspruch gegen die hundesteuer

an die gemeinde....




widerspruch gegen die festsetzung der hundesteuer
hundesteuerbescheid vom...... steuernummer......



sehr geehrte damen und herren !

gegen die im bescheid festgesetzte hundesteuer lege ich widerspruch ein, da die hundesteuer gegen das grundgesetz verstößt und damit verfassungswidrig ist. ich verweise auf das beim bundesverfassungsgericht anhängige verfahren (AZ. 1BvR 1888/11).

gleichzeitig beantrage ich bis zur entscheidung des bundesverfassungsgericht im v. g. verfahren das ruhen meines widerspruchverfahrens und erkläre, dass alle zukünftig von mir geleisteten zahlungen zur hundesteuer nur unter vorbehalt gezahlt werden.

weiterhin möchte ich sie bitten, mir den eingang meines schreibens schriftlich zu bestätigen, ebenso das ruhen des verfahrens.


mit freundlichen grüßen

quelle:dachshundklub württemberg und hohenzollern 1895ev
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 5.897
Standard

Aha aha.
Wie bist du darauf gestoßen?
__________________
Hunde sind begeisterte und hochpräzise Mitarbeiter, wenn wir sie lehren, dass ihre Mitarbeit geschätzt und honoriert wird.
Nina Miodragovic
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:15
Benutzerbild von Doggystyle
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 4.821
Standard

Ich sehe die Hundesteuer auch als willkürliche, unberechtige Abzocke.

Ich ärgere mich wirklich oft darüber. Unsere Gemeinde hat die Hundesteuer von heute auf morgen um 100% erhöht.
"Kampfhunde" zahlen 400 Euro.

Wer einen Hundeführerschein oder die Begleithundeprüfung vorweisen kann, zahlt nur die Hälfte. Nur die soKa-Halter nicht, denn deren Hunde sind ja immer gefährlich, egal wie gut sie erzogen sind.

Als ich Lilli hier angemeldet habe musste ich ein Formular ausfüllen. Eine Frage lautete: "Ist ihr Hund gefährlich?". WÖRTLICH!

Ich hab mich so geärgert. Klar, die meinten ob der Hund auf der Rasseliste steht, aber die Frage dann so dreist zu formulieren hat mich fuchsig gemacht.

Nie und nimmer hätte ich bei der Formulierung "Ja" angekreuzt, wenn ich einen braven Staff zu Hause hätte. Bei sowas bin ich stur.

Hab dann nur hingeschrieben: "Wie meinen Sie das???!" und nichts weiter ausgefüllt.

Wie auch immer.. Was ich eigentlich sagen wollte, bevor mein Puls wieder auf 180 ging und ich mich in Rage getippt habe.. AAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHHH! :

Ich sehe die Hundesteuer auch als willkürliche, unberechtige Abzocke.

Und ich finde die Klage gut und lange hinfällig, aber wo der Verfasser des Textes den Bogen zur "Menschenrechtswidrigkeit" schlägt, bleibt mir ein Rätsel.

Da ist meine Definition doch eine andere..
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:23
Benutzerbild von Varghona
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2.764
Standard

Jacqui, mir hat das eine Freundin geschickt und die hat es mit der Quellenangabe aus einem Hundeforum.

Doggy, ich zahle hier ja eine Strafsteuer, weil ich mehr als einen Hund habe. Ein Hund kostet 134 € im Jahr, wenn du einen zweiten Hund hältst, dann kostet jeder Hund 268 € im Jahr. Luxus pur.

Welche Rasse ist egal.

Befreiung gibt es nur für Jäger oder Wachhunde.

Auch das finde ich echt willkürlich. Da dürfen die ganzen Jagdscheinbesitzer ihre Hunde befreien, die manchmal noch nie in ihrem Leben Wild gesehen haben. Oder wer seinen Wachhund tagsüber im Zwinger hat und nachts über den Schrottplatz laufen lässt, der wird dann noch von der Steuer befreit.

Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:25
Benutzerbild von Varghona
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2.764
Standard

Das ist das Original

Hundesteuer beim Bundesverfassungsgericht
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:28
Benutzerbild von Doggystyle
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 4.821
Standard

Zitat:
Zitat von Varghona Beitrag anzeigen
Doggy, ich zahle hier ja eine Strafsteuer, weil ich mehr als einen Hund habe. Ein Hund kostet 134 € im Jahr, wenn du einen zweiten Hund hältst, dann kostet jeder Hund 268 € im Jahr. Luxus pur.

Welche Rasse ist egal.

Befreiung gibt es nur für Jäger oder Wachhunde.

Auch das finde ich echt willkürlich. Da dürfen die ganzen Jagdscheinbesitzer ihre Hunde befreien, die manchmal noch nie in ihrem Leben Wild gesehen haben. Oder wer seinen Wachhund tagsüber im Zwinger hat und nachts über den Schrottplatz laufen lässt, der wird dann noch von der Steuer befreit.
Also dann bin ich ja mit 79 Euro noch gut dran.

Ich glaube aber nicht dran, dass die Hundesteuer abgeschafft wird.. Vielleicht ist das auch nicht nur schlecht. Sonst würden sich vielleicht noch mehr Leute leichtfertig für einen Hund entscheiden.
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:29
Benutzerbild von bona
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2011
Beiträge: 101
Standard

Zitat:
Zitat von Varghona Beitrag anzeigen
Jacqui, mir hat das eine Freundin geschickt und die hat es mit der Quellenangabe aus einem Hundeforum.

Doggy, ich zahle hier ja eine Strafsteuer, weil ich mehr als einen Hund habe. Ein Hund kostet 134 € im Jahr, wenn du einen zweiten Hund hältst, dann kostet jeder Hund 268 € im Jahr. Luxus pur.

Welche Rasse ist egal.

Befreiung gibt es nur für Jäger oder Wachhunde.

Auch das finde ich echt willkürlich. Da dürfen die ganzen Jagdscheinbesitzer ihre Hunde befreien, die manchmal noch nie in ihrem Leben Wild gesehen haben. Oder wer seinen Wachhund tagsüber im Zwinger hat und nachts über den Schrottplatz laufen lässt, der wird dann noch von der Steuer befreit.

Wo sind denn die Jagdhunde von der Hundesteuer befreit? Bei uns hier auf dem Land ist auch für Jagdhunde die Steuer fällig.
Das kann aber jede Gemeinde für sich beschließen.
__________________
Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 07:18
Benutzerbild von Susi53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 1.093
Standard

Zitat:
Zitat von Varghona Beitrag anzeigen

Befreiung gibt es nur für Jäger oder Wachhunde.



- aha, für einen Jäger brauche ich also keine Hundesteuer zu zahlen? Gut zu wissen, mein nächster Hund ist ein Jäger!!
Ingrid
__________________
www.hilfe-fuer-hundehalter.de
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 08:14
Benutzerbild von Varghona
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2.764
Standard

Zitat:
Zitat von bona Beitrag anzeigen
Wo sind denn die Jagdhunde von der Hundesteuer befreit? Bei uns hier auf dem Land ist auch für Jagdhunde die Steuer fällig.
Das kann aber jede Gemeinde für sich beschließen.
In der Stadt. Vll. weil es hier nur reiche Hobbyjäger gibt?

Auf dem Land schießen eh alle rum und die Hundesteuer ist per se billig, oder?
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 08:15
Benutzerbild von Varghona
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 2.764
Standard

Zitat:
Zitat von Susi53 Beitrag anzeigen
- aha, für einen Jäger brauche ich also keine Hundesteuer zu zahlen? Gut zu wissen, mein nächster Hund ist ein Jäger!!
Ingrid
Eigentlich müßte ich dankbar sein, dass Naya jetzt Interesse am Jagen zeigt, oder?

Vll. probiere ich es damit: hören sie, mein Hund hat das letzte Mal ein Reh gejagt, wird er jetzt von der Steuer befreit.

Aber sie bewacht auch ihren Knochen - das müsste auch als Befreiung für einen Wachhund reichen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist Aus.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.12 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0