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  #21 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:57
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Hallo,

das mit der Bulldogge und dem Verein hat sich erledigt - der Verein hat die Zuchthoheit an den VDH abgegeben. Siehe: Die Gesundheit des Englisch Bulldog - Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
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Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
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  #22 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 13:15
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Ich weiß, die Rasse wird jetzt direkt unter dem VDH gezüchtet, dass ändert doch aber nichts daran, dass die Dinge in der Vergangenheit so gelaufen sind, wie sie gelaufen sind, wenn die meisten Hündinnen nur noch per Kaiserschnitt entbinden können, die Rüden auf Grund ihrer Verfassung 1en Natursprung nicht mehr hin bekommen, die gesundheitlichen Probleme so massiv sind, wo waren denn die Verantwortlichen? Wie war es möglich über viele Jahre so zu "züchten"? Und diese Rasse ist ja offensichtlich nicht die einzige, die solche massiven Probleme hat. Diese Geschehnisse stehen meiner Meinung nach im Widerspruch zu dem, was der VDH sich auf die Fahne schreibt....
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Nichts ist grenzenlos nur die menschliche Dummheit!
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  #23 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 13:28
Benutzerbild von bona
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Gestehe doch auch einem VDH mal Fehler zu.

In erster Linie ist der Zuchtverein zuständig, wenn der nicht richtig reagiert und die Beschwerden sich häufen, kann der VDH einschreiten.

Das hat, zugegebenermaßen, etwas arg lange gedauert.
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Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
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  #24 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 13:31
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Nicht nur als Züchte Eavy.
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Hunde sind begeisterte und hochpräzise Mitarbeiter, wenn wir sie lehren, dass ihre Mitarbeit geschätzt und honoriert wird.
Nina Miodragovic
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  #25 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 13:52
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Ich schrieb doch schon, ich habe mal ganz große Stücke auf den VDH gehalten. Aber wenn es doch so ist, wie Du schreibst, es ist Sache der Zuchtvereinen, tja, wie kann sich dann der VDH rümmen, bei ihm gibt es gesunde Hunde nach besten Kriterien gezogen, wenn es schief läuft, greift er nicht ein. er weiß also gar nicht, was in seinen Vereinen abgeht, und da geht es streckenweise zu, dass es einem die Sprache verschlägt. In der VDH-austellungsordnung steht geschrieben, dass keine Hunde am Ring frisiert werden dürfen, dass Hunde im Ring nicht von außen beeinflußt werden dürfen, laufe mal durch Dortmund, Du fällst um, da wird am Ring frisiert, gesprayt, was das Zeug hält, und kein Verantwortlicher wird ein Wort darüber verlieren, die Leute draußen machen alles, um die Hunde im Ring auf sich aufmerksam zu machen, und der Richter, der schaut drüber weg, wozu solche Auflagen, wenn sie eh keiner dran hält
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  #26 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 14:16
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Zitat:
Zitat von Eavy Beitrag anzeigen
Absoluter VDH-Gegner, oder?
Nein! Tierfreund.
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Gruß aus Hamburg
Ralf


"Auf der Suche nach dem Glück, stellte sich heraus, das Glück sieht aus wie ein Hund!"
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  #27 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 15:27
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Zitat:
Zitat von metaxa Beitrag anzeigen
Früher, ganz früher dachte ich, dass die Mitgliedschaft eines Züchters im VDH so etwas wie ein Gütesiegel
Die Illusion hatte ich nie. Eher andersherum. Mich störte schon immer der Anspruch den solche Verbände und die meisten der ihnen angeschlossenen Vereine haben, nämlich die zu ihrem Fachthema einzig richtige Wahrheit zu verbreiten.

Beim VDH ist es halt das Thema Hund. Wie es in der Satzung steht, geht es um das 'Hundewesen' , was immer das ist. Wohl gemerkt , es geht nicht um das 'Wesen Hund' sonder vielmehr um die Interessen und Bedürfnisse der Hundehalter. Der Hund steht an zweiter Stelle.

Zur Zucht: Zucht ist ein Aspekt im VDH. Sicher, mir sind auch Ausnahmen untergekommen, ganz phantastische, engagierte Menschen bei denen das Wohl des Tier im Vordergrund stand, aber der überwiegende Teil von verbandsgestützen Züchtern oder auch Hundesportler die ich in den ganzen Jahren kennengelernt habe, würde ich eher in die Kategorie Mensch mit nicht unerheblichen Persönlichkeitsdefiziten , die sie versuchen über das Lebewesen Hund zu kompensieren.

Die wirklich "guten", engagierten, Züchter meiner Rasse (Parson Russell) im deutschsprachigen Raum, sind mittlerweile alle nicht mehr VDH-Mitgliedglied oder - nach einigem Vereins-Hopping - überhaupt nicht mehr Mitglied eines Züchtervereins. Warum auch, wenn sie dort letztendlich nur noch dass züchten durften, was mit dem eigentlichen, ursprünglichen, gesunden, robusten Terrier überhaupt nichts mehr zu tun hat oder aufgrund von persönlichen Animositäten und Neidereien keine Zuchtzulassung oder Zuchtabnahmen mehr bekommen haben.

Die mir bekannten - der VDH eingeschlossen - Tierverbände sind keine Tierschutzorganisationen. Selbst wenn dieser Begriff einmal irgendwo in der Satzung auftaucht, die Handlungen und Aktivitäten sprechen dagegen. Es sind Interessensvertretungen von Menschen die Tiere halten aus diesem Grund meinen zusammenschließen zu müssen.

Wenn man aber mit den Zielen und Inhalten dieses Zusammenschlusses nicht einverstanden ist oder sie nicht nachvollziehen kann, warum sollte man dann Mit-Glied werden?
__________________
Gruß aus Hamburg
Ralf


"Auf der Suche nach dem Glück, stellte sich heraus, das Glück sieht aus wie ein Hund!"
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  #28 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 15:34
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[quote=bona;144542]

Das ist jetzt mal nur ein Beispiel. Wir geben jedes Jahr größere fünfstellige Beträge für die Forschung von Erkrankungen aus. So haben wir z. B. beim Entlebucher das Gen ermitteln lassen können, dass für eine Augenerkrankung verantwortlich ist. Das fließt dann auch in die Zucht ein.

Wir haben über jetzt 6 Generationen die Ahnen und deren Gesundheitsergebnisse erfasst, erfassen die Werte der Nachkommen weiter und haben so eine unschätzbare Datenbasis für die Zuchtplanung.

=QUOTE]


Dies spricht m.E. für eine Vereinsmitgliedschaft, wenn solche Daten nicht auch anderswo zu erhalten sind.

Metaxa

Geändert von metaxa (01.01.2012 um 15:37 Uhr).
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  #29 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 15:59
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Zitat:
Zitat von bona Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe dir mal den Zweck und die Aufgaben des Schweizer Sennenhundvereins hier hin kopiert. Wenn man das jetzt aufmerksam liest - und auch versteht -, weiß man um die Aufgaben eines dem VDH/FCI angeschlossenen Rassezuchtvereines. Ja, Tierschutz ist auch ein im Vereinszweck verankertes Ziel.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein ist Zuchtbuch führender Rassehunde-Zuchtverein für Schweizer Sennenhunde im Sinne der Satzung des VDH. Zweck ist die Reinzucht der Rassen Appenzeller, Berner, Entlebucher und Große Schweizer Sennenhunde nach den bei der F.C.I. hinterlegten Standards: Nr. 46 für Appenzeller, Nr. 45 für Berner, Nr. 47 für Entlebucher und Nr. 58 für Große Schweizer Sennenhunde. Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung dieser Rassehunde in ihrer Rassereinheit, ihrem Wesen, ihrer Konstitution, ihrem formvollendeten Erscheinungsbild und ihren guten Eigenschaften als Familien-, Begleit- oder Arbeitshund.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über „Steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung der Kleintierzucht und des Hundesports nach Maßgabe des Absatzes 1 und mit den Mitteln des Absatzes 3 verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig, vorbehaltlich der nach § 12 Abs. 11 vorgesehenen Möglichkeit, bestimmte Aufgabenbereiche auch hauptamtlich tätigen Personen zu übertragen. Die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen werden nur nach Maßgabe der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Spesenordnung ersetzt.
(3) Der Erfüllung des Satzungszwecks dienen insbesondere:
1) Förderung, Unterrichtung und Beratung der Mitglieder in Zucht-, Aufzucht-, Haltungs- und anderen kynologischen Fragen durch besonders geschulte Zuchtwarte,
2) Unterstützung der Zucht- und Vererbungsforschung, der Krankheitsbekämpfung, der Fütterungs- und Haltungslehre sowie der Behandlung diesbezüglicher wissenschaftlicher Fragen,
3) Zuchtkontrolle einschließlich der Errichtung und Durchführung eines Körwesens,
4) Heranbildung und Ernennung von Zuchtwarten
5) Einrichtung einer Zuchtbuchstelle sowie Führung und Herausgabe eines eigenen Zuchtbuches, Körbuches und Leistungsbuches, für alle vom Verein betreuten Sennenhunderassen
6) Einrichtung einer Welpen- und Hundevermittlungsstelle,
7) unverbindliche Beratung beim Erwerb der Hunde,
8) Einrichtung einer Geschäftsstelle,
9) Durchführung von Zuchtschauen sowie die Wahrnehmung der vom VDH ausgeschriebenen Zuchtschauen durch Anschluss von Sonderschauen,
10) Heranbilden und Ernennen von Spezialzuchtrichtern sowie deren Einsatz auf Zuchtschauen,
11) Förderung der Erziehung und Ausbildung der vom Verein betreuten Sennenhunderassen sowie die sportliche Betätigung mit den Hunden,
12) Durchführung von Prüfungen nach der SSV-Prüfungsordnung sowie sonstiger Hundesportveranstaltungen,
SSV
Stand: September 2009 Seite 4 von 23
13) Heranbilden und Ernennen von Leistungsrichtern und -bewertern sowie deren Einsatz bei Prüfungsveranstaltungen,
14) Heranbildung und Ernennung von Ausbildungswarten,
15) Beachtung tierschützerischer Belange und tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zucht, Aufzucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung von Hunden sowie auf Zuchtschauen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins
16) Bekämpfung jeder Form des kommerziellen Hundehandels,
17) der Erlass folgender Vereinsordnungen:
a) Zuchtordnung und Körordnung,
b) Zuchtwartordnung,
c) Zuchtrichterordnung,
d) Ausstellungsordnung,
e) Leistungsrichterordnung,
f) Prüfungsordnung,
g) Arbeitskreisordnung,
h) Gebühren- und Spesenordnung,
i) Vereinsgerichtsordnung,
j) Allgemeine Geschäftsordnung
Bestandteil der Satzung sind die Zucht- und Körordnung sowie die Vereinsgerichtsordnung. Soweit erforderlich, können weitere Ordnungen zur Erfüllung des Vereinszwecks erlassen werden.


Ich weiß jetzt nicht, ob ich deine Fragen getroffen habe. Es ist immer etwas schwer, im Internet über komplexe Themen zu diskutieren, ohne den Partner zu kennen und zu sehen......
Es war zwar nicht für mich... doch ich habe den von dir hier rein kopierten Text „Zweck und die Aufgaben des Schweizer Sennenhundvereins“ aufmerksamst gelesen und zu verstehen versucht…

Dabei frage ich mich jetzt, z.B.:

Wie sind diese „besonders geschulten Zuchtwarte“ ausgebildet? Welche Qualifikationen haben sie?

Was bedeutet „Heranbilden von Leistungsrichtern und -bewertern“?
Gibt es Externe, vom Verein unabhängige Menschen, die dafür zuständig sind?
__________________
Wenn wir behaupten, der beste Freund unseres Hundes zu sein, müssen wir die Art von Freund sein, den wir selbst gern hätten.
(Suzanne Clothier)
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  #30 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 16:17
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Zitat:
Zitat von DogGirl Beitrag anzeigen
Dabei frage ich mich jetzt, z.B.:

Wie sind diese „besonders geschulten Zuchtwarte“ ausgebildet? Welche Qualifikationen haben sie?

Was bedeutet „Heranbilden von Leistungsrichtern und -bewertern“?
Gibt es Externe, vom Verein unabhängige Menschen, die dafür zuständig sind?
Na ja, ganz einfach: Es gibt kynologische Schulungen, es gibt Lehrrichter, es gibt erfahrene Landesgruppenzuchtwarte usw. Ein Zuchtwartanwärter oder auch ein Richteranwärter macht ein "Praktikum", eine theoretische Schulung, muss als Praktikant unter Aufsicht selsbt tätig werden und wird geprüft - und kann durchfallen oder bestehen.
__________________
Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
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