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  #11 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 22:22
Benutzerbild von Eavy
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Du kannst ihn mit seinen Papieren ausstellen, wenn Du mit ihm züchten willst, mußt Du eine Übernahme ins Zuchtbuch des jeweiligen Vereines beantragen. Dann bekommt er VDH-Übernahme-Papiere.
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Nichts ist grenzenlos nur die menschliche Dummheit!
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  #12 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 22:56
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Danke Euch, ich werde das so an meine Bekannte weiter geben. Da muss sie sich mal an den entsprechenden Rasseverein wenden.
LG Ingrid
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  #13 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 23:12
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Zitat:
Zitat von Nett-Man Beitrag anzeigen
Wofür stehen VDH / FCI bzw. andere Zuchtvereine?
Das steht meistens in den ersten Absätzen der Vereinssatzung. Lies mal nach. Oder ist deine Frage ernsthaft gemeint?
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Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
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  #14 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 23:54
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Zitat:
Zitat von bona Beitrag anzeigen
Das steht meistens in den ersten Absätzen der Vereinssatzung. Lies mal nach. Oder ist deine Frage ernsthaft gemeint?
Sonst würde ich sie ja nicht stellen! Ich habe auch gefragt, wofür der VDH etc steht. Was in der Satzung steht weiß ich. Es gibt aber neben der Satzung z.B. auch noch die
VDH-Aufnahme-Ordnung (VDH-AO)
VDH-Aufnahme-Ordnung Gebühren
VDH-Organisations-Ordnung VDH-Landesverbände (VDH-LVO)
VDH-Satzung (VDH-SA)
VDH-Spesenordnung
VDH-Verbandsgerichts-Ordnung
VDH-Windhundrennordnung
Zucht-Ordnung (VDH-ZO)
Zuchtrichter-Ausbildungs-Ordnung
Zuchtrichter-Ordnung

Und und und...

Also was wird da gelebt? Was ist das Ziel? Gibt es eines? Ist das ein 'Tierschutzverein'. Geht es da - primär - um das Wohl der Tiere? Geht es um die Vertretung der Interessen von Menschen die mit Tieren umgehen?
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Gruß aus Hamburg
Ralf


"Auf der Suche nach dem Glück, stellte sich heraus, das Glück sieht aus wie ein Hund!"
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  #15 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 11:04
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Absoluter VDH-Gegner, oder?
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  #16 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:00
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Hallo,

ich habe dir mal den Zweck und die Aufgaben des Schweizer Sennenhundvereins hier hin kopiert. Wenn man das jetzt aufmerksam liest - und auch versteht -, weiß man um die Aufgaben eines dem VDH/FCI angeschlossenen Rassezuchtvereines. Ja, Tierschutz ist auch ein im Vereinszweck verankertes Ziel.

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein ist Zuchtbuch führender Rassehunde-Zuchtverein für Schweizer Sennenhunde im Sinne der Satzung des VDH. Zweck ist die Reinzucht der Rassen Appenzeller, Berner, Entlebucher und Große Schweizer Sennenhunde nach den bei der F.C.I. hinterlegten Standards: Nr. 46 für Appenzeller, Nr. 45 für Berner, Nr. 47 für Entlebucher und Nr. 58 für Große Schweizer Sennenhunde. Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung dieser Rassehunde in ihrer Rassereinheit, ihrem Wesen, ihrer Konstitution, ihrem formvollendeten Erscheinungsbild und ihren guten Eigenschaften als Familien-, Begleit- oder Arbeitshund.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über „Steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung der Kleintierzucht und des Hundesports nach Maßgabe des Absatzes 1 und mit den Mitteln des Absatzes 3 verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig, vorbehaltlich der nach § 12 Abs. 11 vorgesehenen Möglichkeit, bestimmte Aufgabenbereiche auch hauptamtlich tätigen Personen zu übertragen. Die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Aufwendungen werden nur nach Maßgabe der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Spesenordnung ersetzt.
(3) Der Erfüllung des Satzungszwecks dienen insbesondere:
1) Förderung, Unterrichtung und Beratung der Mitglieder in Zucht-, Aufzucht-, Haltungs- und anderen kynologischen Fragen durch besonders geschulte Zuchtwarte,
2) Unterstützung der Zucht- und Vererbungsforschung, der Krankheitsbekämpfung, der Fütterungs- und Haltungslehre sowie der Behandlung diesbezüglicher wissenschaftlicher Fragen,
3) Zuchtkontrolle einschließlich der Errichtung und Durchführung eines Körwesens,
4) Heranbildung und Ernennung von Zuchtwarten
5) Einrichtung einer Zuchtbuchstelle sowie Führung und Herausgabe eines eigenen Zuchtbuches, Körbuches und Leistungsbuches, für alle vom Verein betreuten Sennenhunderassen
6) Einrichtung einer Welpen- und Hundevermittlungsstelle,
7) unverbindliche Beratung beim Erwerb der Hunde,
8) Einrichtung einer Geschäftsstelle,
9) Durchführung von Zuchtschauen sowie die Wahrnehmung der vom VDH ausgeschriebenen Zuchtschauen durch Anschluss von Sonderschauen,
10) Heranbilden und Ernennen von Spezialzuchtrichtern sowie deren Einsatz auf Zuchtschauen,
11) Förderung der Erziehung und Ausbildung der vom Verein betreuten Sennenhunderassen sowie die sportliche Betätigung mit den Hunden,
12) Durchführung von Prüfungen nach der SSV-Prüfungsordnung sowie sonstiger Hundesportveranstaltungen,
SSV
Stand: September 2009 Seite 4 von 23
13) Heranbilden und Ernennen von Leistungsrichtern und -bewertern sowie deren Einsatz bei Prüfungsveranstaltungen,
14) Heranbildung und Ernennung von Ausbildungswarten,
15) Beachtung tierschützerischer Belange und tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zucht, Aufzucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung von Hunden sowie auf Zuchtschauen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins
16) Bekämpfung jeder Form des kommerziellen Hundehandels,
17) der Erlass folgender Vereinsordnungen:
a) Zuchtordnung und Körordnung,
b) Zuchtwartordnung,
c) Zuchtrichterordnung,
d) Ausstellungsordnung,
e) Leistungsrichterordnung,
f) Prüfungsordnung,
g) Arbeitskreisordnung,
h) Gebühren- und Spesenordnung,
i) Vereinsgerichtsordnung,
j) Allgemeine Geschäftsordnung
Bestandteil der Satzung sind die Zucht- und Körordnung sowie die Vereinsgerichtsordnung. Soweit erforderlich, können weitere Ordnungen zur Erfüllung des Vereinszwecks erlassen werden.


Ich weiß jetzt nicht, ob ich deine Fragen getroffen habe. Es ist immer etwas schwer, im Internet über komplexe Themen zu diskutieren, ohne den Partner zu kennen und zu sehen......
__________________
Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
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  #17 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:03
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Früher, ganz früher dachte ich, dass die Mitgliedschaft eines Züchters im VDH so etwas wie ein Gütesiegel sei und dass man bei so einem Züchter gesunde, typgerechte Hunde bekommen kann. Ich ging davon aus, dass so ein Züchter sich die neuen Hundebesitzer sorgfältig aussucht und mindestens genauso streng kontrolliert wie ein Tierschutzverein.
Dass eben nicht jeder solch einen "wertvollen" Hund bekommt.
Im Laufe der Zeit erlebte ich aber viele Sachen, die mir diesen Glauben an den "guten Züchter im VDH" nahmen.
Ich möchte hier nicht verallgemeinern; es gibt bestimmt noch viele engagierte Züchter im VDH, die für ihre Rasse nur das Beste wollen.

Aber das wollen bestimmt auch viele Züchter außerhalb des VDHs.

Was spricht nun für eine Mitgliedschaft?

Metaxa
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  #18 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:20
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Hallo,

das kann ich dir sagen - zumindestens für den SSV.

Wir haben in Anbetracht erkannter Krankheiten (z.B. die bei vielen Rassen auftretenden Displasien der Gelenke) Zuchtprogramme aufgelegt, die diese Krankheiten verhindern sollen. So werden beispielsweise Untersuchungen und Begutachtungen vorgeschrieben, bevor ein hund in die Zucht darf. Für die Verpaarung von zwei Hunden werden Mindeststandards festgelegt, die eingehalten werden müssen.
Der Zuchtwert der Elterntiere wird sich nach Auswertung der Nachkommen entsprechend positiv oder aber auch negativ verändern.

Das ist jetzt mal nur ein Beispiel. Wir geben jedes Jahr größere fünfstellige Beträge für die Forschung von Erkrankungen aus. So haben wir z. B. beim Entlebucher das Gen ermitteln lassen können, dass für eine Augenerkrankung verantwortlich ist. Das fließt dann auch in die Zucht ein.

Wir haben über jetzt 6 Generationen die Ahnen und deren Gesundheitsergebnisse erfasst, erfassen die Werte der Nachkommen weiter und haben so eine unschätzbare Datenbasis für die Zuchtplanung.

Ich weiß ja nicht, welche Züchter du meinst, mit denen du so schlechte Erfahrungen gemacht hast. Sicherlich wird es unter allen Züchtern auch schwarze Schafe geben - wäre ja auch ein Ding, wenn gerade Züchter Heilige wären.

Aber ich kenne in unserem Verein die Regularien, die auch dazu führen, dass ein Züchter ausgeschlossen wird.

Und ich kann dir versichern, dass die Mehrzahl der Züchter unserer Rasse sehr wohl darauf achtet, wo die Hunde hinkommen. Auch eine anschließende Betreuung der Welpenkäufer (bei mir bis zum Lebensende - entweder meines oder das der Hunde) wird von vielen Züchtern "geboten".

Wir haben auch in den Verträgen ein "Rückkaufsrecht" vereinbart, das einer Rücknahmeverpflichtung für den Fall entspricht, dass der Hund nicht mehr gehalten werden kann.

Das machen sicherlich nicht alle deutschen Züchter so - weder im VDH noch außerhalb agierende Züchter.

Aber deswegen würde ich das mal nicht immer so schnell verallgemeinern. Wer achtet denn bei den anderen Züchtern auf die Einhaltung von Regeln? Bestimmt die fast ein dutzend "Rassezuchtverbände", die die schönen bunten Papiere drucken (das war jetzt sehr polemisch von mir).

Ich finde, in der Diskussion muss man aber für beide Seiten die gleichen Maßstäbe anlegen.

Wegen mir kann jeder seine Hunde züchten, wie es der Gesetzeslage und seinem Gewissen entspricht. Da will ich auch gar nicht reinreden.

Da ich aber viele schlimme Fälle kenne, ist für mich die Zucht in einem Rassezuchtverein, der dem VDH/FCI angeschlossen ist, einfach Programm.
__________________
Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher

Geändert von bona (01.01.2012 um 12:22 Uhr).
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  #19 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:34
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Zitat:
Zitat von DogGirl Beitrag anzeigen

1. Klar hatte man bei der Auswahl des Deckrüden das – wie heißt das? – Zuchtregister mit allen Ahnen genauestens studiert… aber dann brach sich der Auserwählte bei einem Unfall das Bein und man musste eben den anderen eigentlich gar nicht wirklich geeigneten Rüden die Hündin belegen lassen… weil sonst die eigene familiäre Urlaubsplanung über´m Haufen gewesen wär´…
Dass der Wurf aus lebenslang an Leib und Wesen kranken Hunden bestand, hat übrigens beim Zuchtverband – soweit ich weiß – niemand hören wollen….


Ich weiß ja jetzt nicht, um welche Rasse es sich dabei handelt. Das ist aber überhaupt nicht die normale Vorgehensweise bei der Auswahl eines Zuchtrüden.

Normalerweise habe ich neben dem an erster Stelle ausgewählten Rüden auch gleich den "Ersatzrüden" ausgewählt. Die von dir geschilderte Verletzung oder Verhinderung eines Zuchtrüden kommt nämlich gar nicht so selten vor.

Wie suche ich mir aber den "Ersatzrüden" aus? Der erfüllt in der Regel die gleichen Anforderungen wir Nummero Uno. Er steht vielleicht weiter weg oder der Hundehalter gefällt mir nicht so.

Aber den vor dir geschilderten Fall kann ich mir nur bei völlig zuchtunerfahrenen und beratungsresistenten Leuten vorstellen.

Wenn in unserem Verein jemand einen "falschen" Rüden gewählt hätte, bekämen die Nachkommen keine Papiere, weil sie nicht der Zuchtordnung entsprechend gezüchtet worden wären und der Züchter bekäme zumindest einen deutlichen Hinweis.

Schildere doch bitte den Fall mal genauer mit Rasse, Verein und dem Mangel, den der zweite Rüde gehabt haben soll, das so schlechte Werte bei den Nachkommen zustande kamen.
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Viele Grüße

Wolfgang und die Entlebucher
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  #20 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 12:53
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Metaxa, dass habe ich früher auch gedacht. Heute bin ich um einige Erfahrungen und Erkenntnisse reicher- leider. Spätestens nach der Sendung auf dem WDR, viel Rasse wenig Klasse, muss man sich Fragen stellen. Auch wenn das ganze einseitig berichtet war, die Probleme um die engl. Bulldogge sind heftig, und die Aussage vom VDH, der Verein hat an der VDH-Ordnung vorbei gezüchtet, ist leider keine Erklärung für mich, die Rasse sieht nicht erst seit gestern so aus und wieso kann der Verein einfach so an Ordnungen vorbei züchten? Aber auch die Antwort ist ganz einfach, der VDH hält sich aus Vereinsangelegenheiten raus, wenn Du als Züchter Hilfe brauchst, weil in Deinem Verein was schief läuft, dann brauchst Du Dich an einen definitiv nicht wenden, und das ist der VDH.
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