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Hallo!
Ich habe mal eine dumme Frage... Darf man Hunde eigentlich mit in den Zug nehmen?? Ich hab gestern flüchtig etwas im Fernseher gesehen, habe nur nicht mehr ganz alles mitbekommen. Da soll ne Frau mit ihrem Hund ausn Zug rausgeworfen sein, nur weil sie halt ein Hund mit bei hatte... Die redeten aber glaube auch von einen ICE. Weiß jemand ob man Hunde mit in den Zug nehmen darf? Ich fahre meist mit RB (bis jetzt noch ohne Hund)! Würde mich über ne Antwort freuen. |
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Schlage Dir vor, Du klickst mal hier >
http://www.hunderunde.de/themes/die%...lkorbzwang.PDF Sollte ein "Hundehasser" im Abteil sitzen ... kannst Du aussteigen - Auch wenn Du eine gültige Card hast ! Einfach mal googlen ...
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Welch geistige Armut muß unter den Menschen herrschen, daß sie von Tieren verlangen, was sie selbst nicht vermögen ... |
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Leider muss man seinem Hund im Zug mit Maulkorb mitführen.(falls es ein kleiner Hund ist nicht!) Es gibt aber, nach meiner Erfahrung, viele liebe Schaffner, die es nicht verlangen. Man sollte halt einen Maulkorb dabeihaben.
Ich habe für solche Fälle einen riesig großen Nylon-Maulkorb dabei. Hoffe, ich habe dir helfen können. verena |
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Schau mal, das haben andere zu diesem Thema schon einmal geschrieben:
http://www.dogs-magazin.de/forum/sho...?p=650#post650 Schaus dir einfach mal an Gab schon mal so ein Thema |
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Moin !
Zitat aus den Beförderungsbedingungen der DB: http://www.bahn.de/p/view/hilfe/agb/...ingungen.shtmL "7.3 Tiere Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Be- hältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie ge- eigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde sind die Fahrpreise wie für alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zu bezahlen (s. Nr. 3.7). Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden. Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen." |
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Hallo!
Ich bin im Dezember 2005 das letzte mal mit meiner damaligen Dobihündin mit dem Zug gefahren. Musste eine halbe Stunde fahren und habe mich dazu in den Zwischenräumen an den Türen hingestellt und gewartet OHNE Maulkorb. Der Schaffner hatte dazu nichts gesagt, ausser das ich für den Hund keine Fahrkarte hatte. Ich wusste es nicht da man bei uns in NRW in den Bussen kostenlos Hunde mitnehmen darf. Habe mich beim Busfahrer erkundigt und er sagte: "Hunde können doch nicht entscheiden wo es hingeht, wieso sollten sie dann bezahlen?" Der Schaffner in dem Zug RB ließ mich dann ohne Karte weiter fahren. Kurz vorm aussteigen legte ich ihr aber den Maulkorb an da ich nicht wusste wie sie auf so viele Menschen reagiert. Kein Problem Rada fand alles toll und war dann verrückt Zug zu fahren. Wollte mal meine Geschichte erzählen =) Liebe Grüße Julia |
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