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Nein, duerfen sie nicht.
Dieses Tun kann man anzeigen. Eventuell verlieren Jaeger auch ihre Jagdberechtigung (Jagdschein). Jaeger duerfen angefahrenes Wild erlegen. Das duerfen aber auch nur Jaeger mit gewissem Erfahrungsschatz und dann wird das Wild nie! erschossen sondern mit dem Messer getoetet, um Unfaelle durch 'abgelenkte Kugeln' zu verhindern. Gewissenhafte Jaeger sind keine Tierquaeler und koennen denken. Ob man Tiere (er)schiessen muss, ist eine andere Frage. Ich kenne Jaeger mit Herz und Verstand und trotzdem gehen sie auf die Jagd!!! Ich wuerde nochmal nachhaken aber im Zweifel auch taetig werden. Das waere, so wie Du es geschildert hast, Selbstjustiz. Tiere muessen lt. Tierschutzgesetz vom Tierarzt fachgerecht (tiergerecht?) getoetet werden. Und 'nur' weil ich entscheide, dass mein Hund gefaehrlich ist, kann noch lange kein Jaeger kommen und ihn einfach auf meine Bitte hin erschiessen. Bin gespannt, ob und wie es weitergeht! Hallali RussianCosmic
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Mensch mit Hund |
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Hab ich mirs doch gedacht !
Naja , die meisten mir bekannten Jäger sind mir nicht sonderlich sympathisch , aber ein Thema für sich. Habe aber auch schon davon gehört , einige Jäger entsorgen auf diese Weise ihre eigenen Hunde. Dieses Pärchen jedenfalls lebt auf dem Land und ist überzeugt , ihre Vorgehensweise wäre nicht ungewöhnlich . Tiere dürfen nichts kosten , und der Jäger machts ohne großes Hinterfragen umsonst. Mir macht nur ihr Dackelrüde Sorgen !
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Am Anfang schuf Gott den Menschen.Doch als er sah, wie schwach er war , gab er ihm den Hund. |
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Töten und Schlachten von Tieren
Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur das Wohlbefinden des Tieres sondern auch dessen Leben. Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung. Auch für ein unter Schmerzen leidendes Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, ist ein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben, um es von seinen Schmerzen zu erlösen. Das Merkblatt über den Inhalt tierschutzrelevanter Anzeigen enthält u. a. Hinweise zur Auslegung des vernünftigen Grundes i. S. des TierSchG. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig töten, müssen hierfür einen formellen Sachkundenachweis erbringen. Außerdem darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung getötet werden, in besonderen Ausnahmefällen nur unter Vermeidung von Schmerzen. Das wäre schon einmal die Antwort auf Deine Frage. Ich würde überlegen, Anzeige zu erstatten.
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LG, Karin |
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Hätte der Jäger ein Gewissen (die Hundehalter auch!), würde er das nicht machen
Bei uns in der Schweiz müssen alle Tiere vor der Euthanasie zuerst narkotisiert werden. Das Verhalten dieses Jägers würde deshalb strafrechtlich verfolgt werden. Ich bin nicht sicher, ich meinte aber, dass in D ein ähnliches Gesetz in Kraft getreten ist. Solche Geschichten sind jeweils gefundene Fressen für Jagdgegner, schade!!
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Gaby, CH-Krause Versuche dein Hund zu verstehen, er wird es dir mit bedingungsloser Freundschaft danken Geändert von tutnix (10.01.2011 um 16:18 Uhr). |
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Anzeigen wäre meine Reaktion- wer so unzuverlässig und leichtfertig von der Schusswaffe Gebrauch macht, dem gehört der Jagdschein entzogen!
LG Ingrid
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www.hilfe-fuer-hundehalter.de |
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Ich würde als erstes die Besitzer beim veterinäramt anzeigen. Und das auch schnell, bevor der Leichnahm "entsorgt" ist. Zudem würde ich, wenn die Haltung der Tiere auch nicht gut sein sollte, dies ebenfalls anzeigen.
Und ich würde den Jäger anzeigen.
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Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede. Louis Armstrong |
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Richtig , anzeigen wäre der richtige Weg , wenn es nur so einfach wäre !!!
Zwar kenne ich das Paar persönlich ,habe allerings eher selten zu ihnen Kontakt ,und das ist auch gut so . Ihre Sprüche und Kommentare bzgl. ihrer Tiere fand ich immer schon abstoßend , und mit den Erschießen ihrer Hunde habe ich erst heute erfahren. Über den Verbleiben ihres toten Hundes wird geschwiegen und auch über nähere Angaben des Jägers. Für sie ist diese Art des Tötens völlig normal , so geht man halt auf dem Land mit Tieren um. Über mich wird nur gelacht , verweigert Auskünfte und kündigt mir an , im Fall eines Falles , alles abzustreiten. Was soll ich ohne Beweise tun ? Wobei ich auch aus einer anderen Gegend komme und die Jägerschaft dort nicht kenne .
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Am Anfang schuf Gott den Menschen.Doch als er sah, wie schwach er war , gab er ihm den Hund. |
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Ich würde sie trotzdem anzeigen. Dann merken sie zumindest, dass das so nicht der richtige Weg ist und es verboten ist.
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