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  #11 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 17:07
Benutzerbild von Nett-Man
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Registriert seit: 07.01.2007
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Zitat:
Zitat von frisbee Beitrag anzeigen
- der Prozess läuft immer noch
Den gewinnt er, wenn weder ein gültiger Eigentümerversammlungsbeschluß vorliegt, noch das generelle Haltungsverbot grundbuchlich bzw. in der Teilungserklärung vermerkt ist. Einschränkungen wie kein freier Auslauf in den Außenanlagen etc. kann die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen.
__________________
Gruß aus Hamburg
Ralf


"Auf der Suche nach dem Glück, stellte sich heraus, das Glück sieht aus wie ein Hund!"
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  #12 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 18:06
Benutzerbild von kahuna
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Registriert seit: 11.06.2009
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Beiträge: 1.759
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Wenn ich das lese...ich würde mich furchtbar ärgern. Da kaufst du dir eine Wohnung, damit du endlich ein wenig mehr Freiheit hast, um z.B. einen Hund zu halten.
Dann paßt es den Nachbarn nicht und wenn sie sich damit durchsetzen, dann kannst du dich zwischen Wohnung oder Hund entscheiden...

Hier habe ich ja auch einen Nachbarn den es ganz schrecklich nervt, wenn Pelle bellt. Seine Lieblingsbeschäftigung ist es nachts um 11 seinen Müll lautstark zu entsorgen (er hat bisher das Konzept der Recyclinghöfe nicht verstanden und entsorgt nachts gern seine alten Elektroartikel oder Gartenmöbel). Die Mülltonnen grenzen aber direkt an unseren mannshohen Gartenzaun, und klar Pelle schlägt bei dem Lärm dann an.
Dann gibt es immer einen fiesen Spruch über den blöden Köter/Tölle/Ratte etc. und das war's.
In einer Eigentümerversammlung würde ich es einem solchen Typen mit Leichtigkeit zutrauen sich für ein hundefreies Haus einzusetzen.
Mit seinem Müllkrach weckt er im übrigen immer das Baby im Nachbarhaus auf, dass dann über Stunden weint. Neulich gab es da eine ordentliche Ansage des Baby-Vaters und ich dachte, gut dass ich diesen Kampf gerade nicht ausfechte.
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