Zitat:
Zitat von frisbee
- der Prozess läuft immer noch
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Den gewinnt er, wenn weder ein
gültiger Eigentümerversammlungsbeschluß vorliegt, noch das generelle Haltungsverbot grundbuchlich bzw. in der Teilungserklärung vermerkt ist. Einschränkungen wie kein freier Auslauf in den Außenanlagen etc. kann die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen.