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Alt 27.07.2010, 16:07
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Nett-Man Nett-Man ist offline
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Zitat:
Zitat von frisbee Beitrag anzeigen
- der Prozess läuft immer noch
Den gewinnt er, wenn weder ein gültiger Eigentümerversammlungsbeschluß vorliegt, noch das generelle Haltungsverbot grundbuchlich bzw. in der Teilungserklärung vermerkt ist. Einschränkungen wie kein freier Auslauf in den Außenanlagen etc. kann die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen.
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Gruß aus Hamburg
Ralf


"Auf der Suche nach dem Glück, stellte sich heraus, das Glück sieht aus wie ein Hund!"
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