Seit dem 01. Januar 2010 gelten in Berlin wesentliche Neuregelungen für Hundehalter und ihre Vierbeiner. Versicherungspflicht, Mikrochip und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln gehören dazu.

Für Berliner Hunde gilt ab sofort eine Versicherungspflicht.
Mit dem Jahreswechsel hat sich für Hundehalter in Berlin einiges geändert. So muss jeder Berliner Hund ab sofort mit einem Mikrochip, durch den er eindeutig identifizierbar ist, gekennzeichnet sein. Das Einsetzen des Chips übernimmt der Tierarzt, die Kosten dafür liegen etwa bei 30 bis 40 Euro.
Zu den neuen Pflichten der Berliner Herrchen und Frauchen gehört außerdem eine Haftpflichtversicherung, die sie für ihren Vierbeiner abschließen müssen. Bislang galt eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 01.01.2005 angeschafft wurden.
Der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB) verschärft zum Jahresbeginn seine Beförderungsregeln: Seit dem 01. Januar 2010 herrscht in Bussen, S- und U-Bahnen ein genereller Maulkorbzwang für alle Hunde. Bisher mussten lediglich große Hunde den Beißschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen, nun sind auch kleine Rassen wie Mops, Pinscher oder Dackel dazu verpflichtet. Einzige Ausnahme: Hunde, die in einer Box oder einer Tasche transportiert werden. Sie dürfen auf den Maulkorb verzichten.
Die neuen Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg finden Sie hier:
www.vbbonline.de.
Das vollständige Berliner Hundegesetz für Hundehalter in der Hauptstadt können Sie hier nachlesen:
www.berlin.de.